Möglichkeiten der Förderung für unsere Aus- und Weiterbildungsangebote
Durch die Einreichung der Lehrgangskosten in Ihrer Steuererklärung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuer zu senken. Dabei können Sie verschiedene Ausgaben wie Seminargebühren, Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Fachliteratur und Arbeitsmittel geltend machen. Das Finanzamt beteiligt sich somit an den Ausgaben für Ihre Aus- und Weiterbildung. Detailliertere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt.
Die meisten Finanzämter bieten Sprechstunden an, die für Bürger, Berufstätige und Existenzgründer häufig donnerstags bis 16:00 Uhr zugänglich sind.
Bitte beachten Sie, dass dies lediglich allgemeine Hinweise sind und eine individuelle Beratung durch Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt nicht ersetzen können.
Um eine Förderung durch Ihren Arbeitgeber zu erhalten, ist es natürlich Voraussetzung, dass Ihre angestrebte Weiterbildung einen Bezug zu Ihrem Beruf hat und Sie einen möglichst guten Abschluss anstreben. Ein zusätzlicher Anreiz für Ihren Arbeitgeber, die Ausbildung zu finanzieren, ergibt sich aus der Möglichkeit, die Bildungsmaßnahme steuerlich abzusetzen.
Die Höhe der Förderung kann stark variieren. Während einige Arbeitgeber die gesamten Ausbildungskosten übernehmen, bieten andere einen Zuschuss an. In einigen Fällen erhalten Sie möglicherweise auch Freistellungen anstelle finanzieller Unterstützung. Die Höhe der Förderung kann auch von bestimmten Vereinbarungen abhängen, wie beispielsweise der Dauer der Ausbildung, dem Abschluss und/oder dem Nutzen für das Unternehmen.
Alle diese Fragen können bei einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten geklärt werden!
Mit der Bildungsprämie unterstützt der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildungen. Dabei muss die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext relevant sein, entweder für die aktuelle Tätigkeit oder für eine zukünftige geplante Tätigkeit. Dabei stehen die persönlichen Bildungsinteressen im Vordergrund, unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Förderung: den Prämiengutschein (bis zu 500 Euro pro Jahr) und den Spargutschein für "Weiterbildungssparen". Diese beiden Gutscheine können kombiniert werden. Weitere Informationen für Interessierte an Weiterbildungen sind hier verfügbar.
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Bei Fort- und Weiterbildungen besteht die Möglichkeit, dass diese von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst werden. Dies gilt insbesondere für Umschulungsmaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen. Bei der Auswahl der geförderten Leistungen werden verschiedene Faktoren wie Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Arbeitsmarktlage spielt eine Rolle bei der Entscheidung. Um festzustellen, ob Sie förderfähig sind und welche spezifischen Regelungen gelten, bitten wir Sie, sich bei der Deutschen Rentenversicherung zu erkundigen. Aufgrund von individuellen Entscheidungen können wir hier keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Die zentrale Rufnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund lautet 0800 100 04 80 70 und die Website ist unter deutsche-rentenversicherung.de erreichbar.
Auf der Website foerderdatenbank.de finden Sie einen umfassenden Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Nutzen Sie die Suchfunktion, um das aktuelle Förderangebot passend zu Ihrem Vorhaben zu durchsuchen.